§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Plattform ist die selbstverwalten SV GmbH, Hamburger Str. 3, 22952 Lütjensee, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Vogel und Alexander Schmiedeberg, Telefon: 04154 7599931, E-Mail: kontakt@selbstverwalten.com (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der Plattform selbstverwalten.com, bei denen Vertragspartner des Anbieters (nachfolgend „Kunde“) ist:
- eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Sinne des § 9a WEG (nachfolgend „GdWE“), die die Plattform zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Gemeinschaft nutzt, oder
- eine natürliche Person, die als Eigentümer oder Vermieter eine eigene vermietete Wohnung oder ein eigenes Mietobjekt mit der Plattform verwaltet und dabei nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Ein Kunde nach Abs. 2 lit. b ist Verbraucher. Einer GdWE wird für diesen Vertrag der gesetzliche Verbraucherschutz gewährt, wenn ihr mindestens eine natürliche Person als Verbraucher angehört und der Vertrag nicht überwiegend einem gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zweck dient. Beide werden nachfolgend „verbraucherähnlicher Kunde“ genannt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(4) Diese AGB gelten nicht für
- die Nutzung durch professionelle Immobilien- oder Hausverwaltungen für deren betreutes Portfolio,
- Partner-, Reseller- oder White-Label-Modelle, bei denen eine Verwaltung gegenüber der GdWE als Anbieter auftritt,
- die gewerbliche Weitergabe oder Unterlizenzierung der Plattform oder
- Vermieter und Eigentümer, die die Plattform in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen.
Für die Fälle a, c und d gelten die AGB für Unternehmen, für Partner- und White-Label-Modelle gesonderte Vereinbarungen. Ein White-Label-Partner ist nicht berechtigt, diese AGB als eigene Endkundenbedingungen zu verwenden.
(5) Individuelle Vereinbarungen und die im Bestellprozess ausgewählte Tarif- und Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB und die vor Vertragsschluss bereitgestellten Vertragsinformationen können gespeichert und ausgedruckt werden. Für Verträge, die vor dieser Fassung geschlossen wurden, gilt die bei Vertragsschluss akzeptierte Fassung, bis der Kunde einer neueren Fassung zustimmt; frühere Fassungen bleiben auf dieser Seite abrufbar.
§ 2 Begriffe
(1) „Plattform“ bezeichnet die webbasierte Software selbstverwalten.com einschließlich der vom Anbieter bereitgestellten mobilen App-Hülle, soweit diese angeboten wird.
(2) „Nutzer“ ist eine natürliche Person, die aufgrund einer Einladung oder einer vom Kunden vergebenen Rolle auf die Plattform zugreift. „Administrator“ ist ein vom Kunden mit erweiterten technischen Berechtigungen ausgestatteter Nutzer. Eine technische Administratorrolle begründet für sich allein keine organschaftliche oder rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht für die GdWE.
(3) „Objekt“ ist die in der Plattform angelegte GdWE, die vermietete Wohnung oder das Mietobjekt des Kunden. „Einheit“ ist eine Wohnungs- oder Teileigentumseinheit bzw. Mieteinheit; Stellplätze, Keller und sonstige Nebenobjekte können nach der Tarifbeschreibung als Nebeneinheiten behandelt werden.
(4) „Kundendaten“ sind alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform eingeben, hochladen, erzeugen oder durch die vertragsgemäße Nutzung erzeugen lassen, einschließlich Dokumenten, Finanz-, Kommunikations-, Beschluss- und Stammdaten.
(5) „KI-Funktionen“ sind als solche gekennzeichnete Funktionen, die mit Modellen künstlicher Intelligenz automatisiert Ausgaben, Extraktionen, Vorschläge oder Zusammenfassungen erzeugen. „KI-Credits“ sind tarifabhängige Zähleinheiten für deren Nutzung.
(6) „Abrechnungszeitraum“ ist der im Bestellprozess gewählte monatliche oder jährliche Zahlungszeitraum. Er ist von der Vertragslaufzeit zu unterscheiden. „Abrechnungsmonat“ ist bei monatlicher Zahlung der jeweils bezahlte Monat, bei jährlicher Zahlung der jeweilige Monatsabschnitt, gerechnet ab dem Beginn des bezahlten Jahres.
§ 3 Vertragsunterlagen und Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags als digitale Dienstleistung über das Internet bereit. Die Plattform unterstützt die Organisation und Durchführung von Aufgaben der WEG-Selbstverwaltung und der Verwaltung eigener vermieteter Wohnungen; sie übernimmt weder die Organstellung eines Verwalters noch die rechtliche Verantwortung für Entscheidungen des Kunden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in folgender Reihenfolge aus:
- einer Individualvereinbarung,
- der Bestellbestätigung und der bei Vertragsschluss ausgewählten Tarif- und Leistungsbeschreibung,
- diesen AGB einschließlich ihrer Anlagen und
- der bei Vertragsschluss bereitgestellten Produktbeschreibung.
Vorvertragliche öffentliche Aussagen des Anbieters bleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang maßgeblich.
(3) Je nach Tarif und Objektart können insbesondere Stammdaten- und Rollenverwaltung, Finanzbuchhaltung, Hausgeld, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Mietverwaltung mit Mietverträgen, Mietsoll, Zahlungsabgleich und Betriebskostenabrechnung, Dokumentenmanagement, Vorgänge und Kommunikation, Beschluss- und Versammlungsverwaltung, Online-Teilnahme, Bankanbindung sowie KI-Funktionen enthalten sein. Die Kernfunktionen sind in Anlage 2 beschrieben. Funktionen, Speicher, Objekt- und Nutzerzahlen, Supportkanäle und Reaktionszeiten richten sich nach der bei Vertragsschluss ausgewählten Tarifbeschreibung.
(4) Technische Voraussetzungen sind ein aktueller, vom Hersteller unterstützter Webbrowser, eine hinreichende Internetverbindung und, bei mobilen Funktionen, ein kompatibles Endgerät. Aktuelle Angaben zu Kompatibilität, Interoperabilität und Barrierefreiheit stellt der Anbieter vor Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung oder im Hilfe-Center bereit.
(5) Soweit Reaktionszeiten für den Support genannt werden, bezeichnen sie die angestrebte Zeit bis zu einer ersten qualifizierten Antwort, sofern die Tarifbeschreibung nicht ausdrücklich eine verbindliche Entstörungszeit zusagt.
(6) Übergabepunkt der SaaS-Leistung ist der Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum öffentlichen Internet. Die Internetanbindung und Endgeräte des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragsbestätigung und Vertretung
(1) Die Darstellung der Tarife ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt seine Bestellung ab, indem er im Bestellprozess die hervorgehobenen Pflichtinformationen prüft, die einbezogenen Vertragsunterlagen bestätigt und die eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig beschriftete Schaltfläche betätigt. Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung oder der Freischaltung des Tarifs durch den Anbieter zustande.
(2) Der Anbieter übermittelt dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail eine Vertragsbestätigung mit den bei Vertragsschluss geltenden AGB und der Widerrufsbelehrung, der Tarif- und Preisangabe sowie den gesetzlich erforderlichen Informationen. Er dokumentiert die akzeptierten Fassungen und Zeitpunkte.
(3) Vertragspartner ist ausschließlich der im Bestellprozess eindeutig bezeichnete Kunde. Bestellt ein Nutzer für eine GdWE, muss er bei der Bestellung angeben, auf welcher Grundlage er die GdWE vertritt, und bestätigen, dass die erforderliche Vertretungsmacht im Zeitpunkt der Bestellung besteht.
(4) Hat die GdWE einen Verwalter, wird sie nach § 9b Abs. 1 WEG grundsätzlich durch diesen vertreten. Hat sie keinen Verwalter, wird sie gesetzlich durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Ein einzelner Eigentümer oder Beirat kann den Vertrag für eine verwalterlose GdWE nur schließen, wenn ihm eine wirksame rechtsgeschäftliche Vollmacht oder eine andere nachweisbare Vertretungsmacht erteilt wurde. Die Stellung als Beiratsmitglied oder technischer Administrator genügt allein nicht.
(5) Der Anbieter darf vor der kostenpflichtigen Freischaltung und bei berechtigten Zweifeln einen geeigneten Nachweis verlangen, etwa Verwalterbestellung, Beschluss, Vollmacht oder gemeinschaftliche Bestätigung. Bis zur Klärung darf er Funktionen mit Außenwirkung sperren. Die gesetzlichen Folgen eines Handelns ohne Vertretungsmacht bleiben unberührt.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Stammdaten, vertretungsberechtigten Personen und Administrationsrollen aktuell zu halten. Änderungen der Vertretung oder der Administrationszuständigkeit sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Kostenlose Testphase
(1) Sofern im Registrierungsprozess angeboten, beginnt mit Bestätigung der Registrierung eine 14-tägige kostenlose Testphase mit grundsätzlich vollem Funktionsumfang. Sie enthält ein begrenztes KI-Kontingent (zwei automatische Auswertungen der Unterlagen zur Objektanlage und drei automatisch ausgelesene Rechnungen); der KI-Chat-Assistent steht in der Testphase nicht zur Verfügung. Ein Zahlungsmittel ist nicht erforderlich; die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über.
(2) Auch für die Testphase muss der handelnde Nutzer zur Anlage des Objekts und zur Verarbeitung der hochgeladenen Daten berechtigt sein. Solange die Vertretung einer GdWE nicht hinreichend bestätigt ist, ist der Anbieter berechtigt, Funktionen mit Außenwirkung zu beschränken.
(3) Nach Ablauf der Testphase wird der Testzugang gesperrt, wenn kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird. Die Testdaten bleiben bis 90 Tage nach dem Ende der Testphase gespeichert; in dieser Zeit kann der Kunde sie exportieren oder in einen kostenpflichtigen Vertrag übernehmen. Danach legt der Anbieter das Objekt still: Es ist für niemanden mehr abrufbar, und die Daten werden nicht mehr verarbeitet. Auf Verlangen löscht der Anbieter die Testdaten jederzeit endgültig, spätestens innerhalb von 30 Tagen. § 15 Abs. 4 zu Sicherungskopien gilt entsprechend.
(4) Für die Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder einen bestimmten Supportumfang. Zwingende gesetzliche Rechte und die Haftung nach § 22 bleiben unberührt.
§ 6 Preise, Einheiten, Abrechnung und KI-Mehrverbrauch
(1) Maßgeblich sind der Gesamtpreis, die Berechnungsgrundlage, die Inklusivleistungen und die Zahlungsweise, die dem Kunden unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt und in der Bestellbestätigung festgehalten werden. Gegenüber einem verbraucherähnlichen Kunden werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Soweit nach Einheiten abgerechnet wird, zählen Wohnungs- und Gewerbeeinheiten als Voll-Einheiten. Ob und zu welchem Preis Stellplätze, Keller oder sonstige Nebenobjekte abgerechnet werden, ergibt sich aus der Tarifbeschreibung. Mengenstaffeln werden nach der dort beschriebenen Berechnung angewandt. Für eine vermietete Wohnung oder ein Mietobjekt kann die Tarifbeschreibung einen Festpreis je Objekt vorsehen.
(3) Die Zahlung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlung werden elf Monatsentgelte für zwölf Monate berechnet, soweit die Bestellbestätigung nichts anderes angibt. Ändert sich die Zahl der abrechnungsrelevanten Einheiten, wird das Entgelt ab dem Tag der Änderung zeitanteilig angepasst: Erhöhungen werden anteilig nachberechnet, Verringerungen anteilig gutgeschrieben.
(4) Tarifabhängige KI-Credits werden zu Beginn jedes Kalendermonats bereitgestellt und verfallen am Monatsende, soweit im Tarif nichts anderes angegeben ist. Ein entgeltlicher Mehrverbrauch findet nur statt, wenn ein Administrator ihn zuvor ausdrücklich aktiviert und eine monatliche Höchstgrenze festgelegt hat. Preis und Verbrauch werden im Kundenkonto angezeigt; der Mehrverbrauch wird mit der nächsten Rechnung abgerechnet. Bei Erreichen der Höchstgrenze werden entgeltpflichtige KI-Funktionen bis zum nächsten Abrechnungsabschnitt gesperrt.
(5) Preisänderungen für einen laufenden Vertrag werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; das Recht des Anbieters zur Kündigung bleibt unberührt. Gesetzlich zwingende Rechte und bereits vorausbezahlte Zeiträume bleiben unberührt.
§ 7 KI-Funktionen und fachliche Grenzen
(1) KI-Funktionen werden in der Benutzeroberfläche als solche kenntlich gemacht. Sie können Dokumente auslesen, Daten strukturieren, Vorschläge erzeugen, Inhalte zusammenfassen, Fragen beantworten oder vorbereitende Aktionen anbieten. KI-Ausgaben entstehen probabilistisch und können trotz Quellenangaben unrichtig, unvollständig, missverständlich oder veraltet sein.
(2) KI-Ausgaben sind Entwürfe und Arbeitshilfen. Sie werden nicht automatisch als Beschluss, Buchung, Zahlung, Nachricht oder sonstige Erklärung mit Außenwirkung übernommen. Der Nutzer muss jede Ausgabe anhand der Originalunterlagen und der konkreten Umstände prüfen und eine schreibende oder sonst kritische Aktion ausdrücklich freigeben.
(3) Ein als „Recht“, „Steuer“ oder ähnlich bezeichneter Assistent vermittelt ausschließlich allgemeine Informationen, Fundstellen und vorläufige Arbeitshypothesen. Er ist nicht zur rechtlichen oder steuerlichen Prüfung einer konkreten fremden Angelegenheit bestimmt. Insbesondere bewertet er nicht abschließend die Wirksamkeit konkreter Beschlüsse, Einladungen, Verträge, Teilungserklärungen oder Gemeinschaftsordnungen und gibt keine auf den Einzelfall zugeschnittene verbindliche Handlungsempfehlung. Erfordert eine Anfrage eine rechtliche oder steuerliche Einzelfallprüfung, weist die Funktion auf die Notwendigkeit qualifizierter Beratung hin. Entscheidungen über Fristen, Haftungsrisiken, Beschlusswirksamkeit, Vollstreckung oder erhebliche Vermögenswerte dürfen nicht allein auf eine KI-Ausgabe gestützt werden.
(4) Vorlagen, Rechtsinformationen und KI-Ausgaben entbinden den Kunden und, bei einer GdWE, ihre Organe nicht von eigener Prüfung, Beschlussfassung und Verantwortung. Der Anbieter erbringt mit der Plattform keine Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt keine Verwalteraufgaben. Eine bloße Bezeichnung als Hinweis oder Muster ändert jedoch nichts an zwingenden gesetzlichen Pflichten des Anbieters; insbesondere bleiben Mängelrechte und die Haftung nach § 22 unberührt.
(5) Für KI-Funktionen können externe Dienste eingesetzt werden. Welche Anbieter für Chat, Dokumentextraktion, Texterkennung oder Spracheingabe verwendet werden, ob eine Modellwahl möglich ist und ob eine Übermittlung in Drittländer stattfindet, ergibt sich aus der bei Nutzung zugänglichen Funktionsinformation, der Datenschutzerklärung, dem AVV und der aktuellen Liste der Sub-Auftragsverarbeiter. Die Auswahl eines EU-Modells für den Chat bedeutet nicht automatisch, dass jede andere KI-Funktion ausschließlich in der EU verarbeitet wird.
(6) Der Anbieter verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener oder fremder allgemein verwendbarer KI-Modelle, sofern der Kunde dem nicht in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt hat. Gesetzlich zulässige technische Protokollierung, Sicherheitsprüfungen und qualitätssichernde Verarbeitung im Auftrag bleiben hiervon unberührt.
(7) Eine einzelne KI-Ausgabe ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil sie von einer fachlich vertretbaren menschlichen Bewertung abweicht. Die KI-Funktion muss jedoch die vereinbarte Funktionalität, Transparenz, Sicherheit und Qualität im gesetzlich geschuldeten Umfang aufweisen.
§ 8 Nutzer, Rollen und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde bestimmt die zugelassenen Nutzer und Rollen. Er prüft vor einer Einladung, ob die Person Zugriff auf die jeweiligen Daten und Funktionen erhalten darf, und entzieht Rechte unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
(2) Nutzer müssen richtige und vollständige Angaben machen, Zugangsdaten geheim halten und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich informieren. Konten sind personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er für hochgeladene Inhalte und personenbezogene Daten über die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen verfügt und Informationspflichten erfüllt. Er darf keine rechtswidrigen, beleidigenden, persönlichkeitsrechts- oder urheberrechtsverletzenden Inhalte oder Schadsoftware einstellen.
(4) Sicherheitsmechanismen dürfen nicht umgangen werden. Unzulässig sind insbesondere nicht genehmigte Penetrationstests, Scraping, automatisierte Massenabfragen und eine Nutzung, die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform beeinträchtigt. Sicherheitslücken sind vertraulich an den Anbieter zu melden und dürfen nicht ausgenutzt werden.
(5) Vor Zahlungen, Einladungen, Beschlüssen, Abrechnungen, Mahnungen, Beauftragungen und sonstigen Erklärungen mit Außenwirkung ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Empfänger, Beträge, Fristen, Inhalte und Freigaben durch einen hierzu befugten Nutzer prüfen zu lassen.
§ 9 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die angebotenen Zahlungsmittel werden zu Beginn des Bestellvorgangs und im Checkout angezeigt. Zahlungen werden über Stripe Payments Europe Ltd. per SEPA-Lastschrift oder Karte abgewickelt; bei ausdrücklich angebotenen Tarifen ist Zahlung auf Rechnung möglich. Zahlungsdaten können unmittelbar beim Zahlungsdienstleister verarbeitet werden.
(2) Entgelte sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungszeitraums fällig. Kosten einer fehlgeschlagenen Zahlung trägt der Kunde nur, soweit er die Ursache zu vertreten hat und die Kosten tatsächlich und angemessen entstanden sind.
(3) Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung und angemessener Nachfrist den kostenpflichtigen Zugang vorübergehend sperren. Die Sperre muss verhältnismäßig sein und darf zwingende Export-, Kündigungs- und Mängelrechte nicht verhindern. Kundendaten werden wegen der Sperre nicht gelöscht.
(4) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Monatliche oder jährliche Zahlung bezeichnet nur den Zahlungsrhythmus.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (§ 2 Abs. 6) kündigen. Die Kündigung kann über die auf der Website und im Kundenkonto unmittelbar und leicht zugänglich bereitgestellte Kündigungsfunktion unter app.selbstverwalten.com/kuendigen oder in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@selbstverwalten.com, erklärt werden. Gibt der Kunde keinen Beendigungszeitpunkt an, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Termin.
(3) Der Anbieter bestätigt eine über die Kündigungsfunktion erklärte Kündigung sofort elektronisch in Textform. Die Bestätigung nennt Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie, sobald der Vertrag zugeordnet ist, den Beendigungszeitpunkt. Gesetzliche Rechte bei fehlender oder fehlerhafter Bereitstellung des Kündigungsprozesses bleiben unberührt.
(4) Bei jährlicher Vorauszahlung erstattet der Anbieter nach wirksamer Kündigung für jeden vollen Monat zwischen dem Vertragsende und dem Ende des bezahlten Jahres ein Zwölftel des gezahlten Jahresbetrags, spätestens 14 Tage nach dem Vertragsende auf demselben Zahlungsweg. Gesetzliche Gegenansprüche können verrechnet werden.
(5) Der Anbieter kann ordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Er berücksichtigt dabei die für den Datenexport und einen Anbieterwechsel erforderliche Übergangszeit.
(6) Beide Parteien können aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Soweit der Grund behebbar ist, ist grundsätzlich zuvor abzumahnen und eine angemessene Abhilfefrist zu setzen. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegenden Sicherheitsverstößen oder rechtswidriger Nutzung vorliegen.
(7) Das Widerrufsrecht nach § 24 und Anlage 1 sowie besondere Beendigungsrechte bei Mängeln, Leistungsänderungen und nach der Datenverordnung (EU) 2023/2854 bleiben unberührt.
§ 11 Bereitstellung, Wartung, Sicherheit und Aktualisierungen
(1) Der Anbieter stellt die Plattform während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang bereit. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie in der Tarifbeschreibung oder einer Individualvereinbarung ausdrücklich zugesagt ist. Unberührt bleiben die gesetzlich geschuldete Kontinuität, Sicherheit und Nutzbarkeit.
(2) Geplante Wartungen werden, soweit möglich, außerhalb typischer Nutzungszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Nicht als vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeit gelten angemessene Wartungen, Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, höhere Gewalt sowie Störungen aus der Sphäre des Kunden.
(3) Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die für Vertragsmäßigkeit und Sicherheit erforderlichen Aktualisierungen bereit und informiert die Nutzer hierüber. Soweit eine Aktualisierung auf Nutzerseite installiert werden muss, informiert er auch über Folgen einer unterlassenen Installation. Gesetzliche Rechte bei fehlenden Aktualisierungen bleiben unberührt.
(4) Kundendaten werden nach dem im AVV und den technischen und organisatorischen Maßnahmen beschriebenen Sicherungskonzept gesichert. Der Kunde soll rechtlich oder wirtschaftlich besonders wichtige Unterlagen zusätzlich exportieren; dies entlastet den Anbieter nicht von seinen eigenen Pflichten.
§ 12 Änderungen der Plattform
(1) Der Anbieter darf die Plattform über die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen hinaus nur aus einem triftigen Grund ändern. Triftige Gründe liegen vor, wenn die Änderung erforderlich ist, um die Plattform an zwingendes Recht oder verbindliche Behördenvorgaben, konkrete Sicherheitsrisiken, eine vom Anbieter nicht veranlasste Änderung von Schnittstellen oder Diensten Dritter, eine veränderte technische Umgebung oder eine erheblich gestiegene Nutzerzahl anzupassen. Ein triftiger Grund liegt auch vor, wenn die Änderung der Weiterentwicklung, der Verbesserung der Benutzerführung oder der Ergänzung von Funktionen dient und der vereinbarte Leistungszweck und die Kernfunktionen nach Anlage 2 erhalten bleiben. Eine Funktion darf ferner durch eine technisch gleichwertige oder für den Kunden günstigere Funktion ersetzt werden. Die bloße Einsparung von Kosten oder das wirtschaftliche Interesse an der Einstellung einer Kernfunktion ist kein triftiger Grund.
(2) Änderungen verursachen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Der Anbieter informiert klar und verständlich über Änderungen. Beeinträchtigt eine Änderung Zugriff oder Nutzbarkeit nicht nur unerheblich, informiert er innerhalb angemessener Frist vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale, Zeitpunkt und gesetzliche Beendigungsrechte.
(3) Bei einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder nach Durchführung der späteren Änderung unentgeltlich beenden, sofern ihm nicht die unveränderte Nutzung ohne Mehrkosten erhalten bleibt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 13 Rechte an der Plattform und an Kundendaten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf das eigene Objekt beschränktes Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang durch die zugelassenen Nutzer zu verwenden. Eine Unterlizenzierung, gewerbliche Weitergabe oder Nutzung für fremde Gemeinschaften oder Objekte ist ohne gesonderten Vertrag unzulässig.
(2) Rechte an Software, Benutzeroberfläche, Dokumentation, Datenmodellen, Systemprompts, eigenen Vorlagen und sonstigen Anbieterinhalten verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
(3) Der Anbieter erwirbt an Kundendaten keine weitergehenden Rechte als zur Vertragsdurchführung erforderlich. Der Kunde räumt ihm für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen Rechte ein, Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu sichern und auf Weisung an eingesetzte Auftragsverarbeiter oder vom Kunden bestimmte Empfänger zu übermitteln.
(4) Inhalte, die der Kunde gemeinsam mit anderen Nutzern erstellt hat, dürfen diesen im gesetzlich vorgesehenen Umfang weiterhin zugänglich bleiben. Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Datenschutzrecht und AVV behandelt.
§ 14 Datenexport, Anbieterwechsel und Datenverordnung
(1) Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen der Plattform oder auf Anfrage in Textform unentgeltlich abrufen. Der Anbieter behindert weder den Wechsel zu einem Dienst derselben Art noch die Übertragung auf eine eigene IKT-Infrastruktur und arbeitet mit dem Kunden und einem benannten übernehmenden Anbieter nach Treu und Glauben zusammen.
(2) Exportierbar sind abschließend die folgenden Kategorien, soweit sie für das jeweilige Objekt vorhanden und technisch abrufbar sind: Objekt-, Einheiten-, Eigentümer-, Mieter-, Dienstleister- und Rollenstammdaten; Konten, Buchungen, Salden, Hausgeld-, Wirtschaftsplan-, Rücklagen-, Miet-, Rechnungs-, Mahn- und Abrechnungsdaten; Bankumsatzdaten, soweit deren Weitergabe zulässig ist; Dokumente und Anhänge in ihrem gespeicherten Originalformat; Beschluss-, Versammlungs-, Vollmachts- und Abstimmungsdaten; Vorgänge, Aufgaben, Fristen, Kommunikationsinhalte und E-Mails; vom Kunden erstellte Vorlagen, Regeln und Konfigurationen; sowie die zu diesen Kategorien gehörenden, für Verständnis und Zuordnung erforderlichen Metadaten. Strukturierte Daten werden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV oder JSON, und Dokumente in ihrem Originalformat oder als PDF bereitgestellt. Was die Exportfunktionen der Plattform nicht abdecken, stellt der Anbieter auf Anfrage bereit.
(3) Nicht exportiert werden die Plattformsoftware und ihre Bestandteile, Algorithmen, KI-Modelle, Modellgewichte, Systemprompts und internen Wissensdatenbanken sowie anbietereigene oder lizenzierte Vorlagen und Inhalte. Ebenfalls ausgenommen sind Daten und digitale Vermögenswerte, die ausschließlich die interne Funktionsweise der Plattform betreffen oder deren Übertragung Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder Dritter verletzen würde. Sicherheits-, Missbrauchs-, Kosten- und Betriebsprotokolle sind nur ausgenommen, soweit sie keine vom Kunden eingegebenen oder durch seine Nutzung erzeugten exportierbaren Daten darstellen. Gesetzliche Zugangs- und Übertragungsrechte sowie die Pflicht, den Wechselprozess nicht zu behindern oder zu verzögern, bleiben unberührt.
(4) Der Kunde kann dem Anbieter in Textform mitteilen, dass er
- zu einem benannten Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes wechseln,
- seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur übertragen oder
- deren Löschung verlangen möchte.
Eine gesonderte vorherige Kündigung ist nicht erforderlich. Die Mitteilung gilt zugleich als Kündigung zum nach den folgenden Absätzen maßgeblichen Zeitpunkt. Der Kunde benennt das Ziel, die erforderlichen Ansprechpartner, sichere Übertragungswege und die benötigten Zugangsdaten.
(5) Die Ankündigungsfrist für den Beginn des Wechsels beträgt höchstens einen Monat. Nach ihrem Ablauf beginnt ein verbindlicher Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen. Währenddessen bleibt der Vertrag anwendbar; der Anbieter erhält die vereinbarten Funktionen und ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht, unterstützt den Wechsel angemessen und informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken. Ist der Zeitraum ausnahmsweise technisch nicht einzuhalten, informiert der Anbieter innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens unter Angabe der Gründe und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
(6) Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels. Verlangt der Kunde keinen Wechsel, sondern ausschließlich die Löschung, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Anbieter bestätigt dem Kunden den jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform. Nach Abschluss des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach gilt § 15. Der Anbieter erhebt kein gesondertes Wechsel- oder Datenextraktionsentgelt.
(7) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Anbieter dem Kunden und dem aufnehmenden Anbieter unentgeltlich offene Schnittstellen bereit. Fehlen gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte Standards, werden alle exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format ausgegeben. Informationen zu Exportverfahren, Formaten, technischen Beschränkungen, offenen Schnittstellen und zum Schutz nicht personenbezogener Daten vor rechtswidrigem internationalem Behördenzugriff stellt der Anbieter unter selbstverwalten.com/data-act bereit. Die dortigen Informationen ergänzen diese AGB, schränken gesetzliche Rechte aber nicht ein.
§ 15 Vertragsende, Stilllegung, Löschung und Sicherungskopien
(1) Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Der Kunde kann seine Daten noch 30 Tage exportieren; Anbieterwechsel und längere Abruffristen richten sich nach § 14. Nach Ablauf der Abruffrist legt der Anbieter das Objekt still: Es ist für niemanden mehr abrufbar, und die Daten werden nicht mehr verarbeitet. Verlangt der Kunde die Löschung, erfolgt sie unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen, auch für stillgelegte Objekte, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein berechtigtes Erfordernis der Rechtsverteidigung entgegensteht.
(2) Soweit der Anbieter Auftragsverarbeiter ist, gibt er personenbezogene Kundendaten nach Wahl und Weisung des Kunden zurück oder löscht sie entsprechend dem AVV. Bis zu einer solchen Weisung bleiben sie nach Abs. 1 gesperrt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden an WEG- oder Mietunterlagen berechtigen den Anbieter nicht zu einer eigenständigen weiteren Speicherung als Verantwortlicher.
(3) Eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Zahlungs- und Nachweisdaten des Anbieters werden getrennt nach den für ihn geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert und in der Nutzung beschränkt.
(4) Gelöschte Daten können bis zum turnusgemäßen Überschreiben in verschlüsselten Sicherungskopien enthalten bleiben, derzeit längstens sechs Monate. Sie werden nicht für produktive Zwecke wiederhergestellt oder anderweitig genutzt und sind gegen regulären Zugriff gesperrt. Nach Ablauf des Sicherungszyklus werden sie überschrieben.
(5) Gesetzlich unzulässige oder technisch nicht erforderliche Datenkopien werden nicht allein zu Reaktivierungs- oder Entwicklungszwecken zurückbehalten.
§ 16 Sperrung und Maßnahmen bei Pflichtverletzungen
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Nutzung, Sicherheitsgefahren oder erhebliche Vertragsverstöße darf der Anbieter verhältnismäßige Maßnahmen treffen, insbesondere einzelne Inhalte oder Funktionen vorübergehend sperren.
(2) Vor einer Maßnahme wird der Kunde grundsätzlich informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe, soweit nicht Gefahr im Verzug, Sicherheitsinteressen, gesetzliche Pflichten oder schutzwürdige Rechte Dritter entgegenstehen. Gründe, Umfang und Dauer werden mitgeteilt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Export-, Kündigungs-, Widerrufs- und Mängelrechte werden durch eine Sperrung nicht unangemessen erschwert.
§ 17 Bankanbindung und Zahlungsverkehr
(1) Die optionale Bankanbindung wird über einen nach den Zahlungsdienstevorschriften zugelassenen Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienst bereitgestellt, derzeit BANKSapi Technology GmbH. Der eingebundene Zahlungsdienst handelt für seine regulierten Leistungen in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung; seine Bedingungen und Datenschutzhinweise stellt er im Aktivierungsprozess bereit.
(2) Der Anbieter erbringt selbst keine Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste und erhält keine Online-Banking-Zugangsdaten. Eine Zahlung wird nur nach der gesetzlich erforderlichen Authentifizierung und Freigabe des berechtigten Nutzers bei der Bank oder dem Zahlungsdienst ausgelöst.
(3) Die Plattform kann Zahlungsaufträge vorbereiten. Vor Freigabe prüft der Nutzer insbesondere Empfänger, IBAN, Betrag, Verwendungszweck und Fälligkeit. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für eigene Übermittlungs- oder Softwarefehler und zwingende Rechte bleiben unberührt.
(4) Verfügbarkeit, unterstützte Banken, Datenumfang und Aktualisierungsintervalle hängen auch vom Zahlungsdienst und dem kontoführenden Institut ab. Die Bankanbindung ist optional, soweit die Tarifbeschreibung nichts anderes festlegt.
§ 18 WEG-Funktionen, Versammlungen und Außenwirkung
(1) Funktionen für Einladungen, Vollmachten, Abstimmungen, Umlaufbeschlüsse, Online- oder Hybridversammlungen, Protokolle und Beschlusssammlungen sind technische Werkzeuge. Der Kunde entscheidet und prüft insbesondere Zuständigkeit, Einberufungsbefugnis, Form, Fristen, Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht, Mehrheit und ordnungsgemäße Dokumentation.
(2) Der Anbieter gewährleistet nicht, dass ein mit der Plattform vorbereiteter oder durchgeführter Vorgang allein aufgrund der Softwarenutzung wirksam, ordnungsgemäß oder unanfechtbar ist. Dasselbe gilt für Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und sonstige Erklärungen gegenüber Mietern. Zwingende Mängel- und Haftungsrechte bei fehlerhafter Funktion der Plattform bleiben unberührt.
(3) Eine Aufzeichnung von Bild oder Ton ist nur zulässig, wenn die Funktion ausdrücklich angeboten wird und der Kunde zuvor sämtliche rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere erforderliche Einwilligungen, erfüllt. Ohne ausdrücklich aktivierte Aufzeichnungsfunktion findet keine vertragsgemäße Aufzeichnung statt.
§ 19 Keine Übernahme von Rechts-, Steuer- oder Verwalterleistungen
(1) Der Anbieter stellt Software, allgemeine Informationen, Berechnungshilfen und Vorlagen bereit. Er prüft weder die konkrete Rechtslage des Kunden noch übernimmt er Aufgaben, Ermessensentscheidungen, Kontroll- oder Verkehrssicherungspflichten eines Verwalters, Beirats, Eigentümers, Vermieters, Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
(2) Allgemeine Muster müssen an die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusslage, den Mietvertrag und den Einzelfall angepasst werden. Bei rechtlicher oder steuerlicher Unsicherheit, drohendem Rechtsverlust, laufenden Fristen, Streit, Vollstreckung oder wesentlichen Vermögenswerten ist qualifizierte Beratung einzuholen.
§ 20 Datenschutz, AVV und Sub-Auftragsverarbeiter
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten für eigene Zwecke nach seiner Datenschutzerklärung. Soweit er Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Supportdaten in eigener Verantwortung verarbeitet, ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Für personenbezogene Daten, die der Kunde zur Verwaltung seines Objekts in der Plattform verarbeitet, ist grundsätzlich der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Mit der Registrierung, spätestens vor der ersten Verarbeitung solcher Daten, schließen die Parteien den elektronisch bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV). Der AVV einschließlich der dort bezeichneten Anlagen ist Bestandteil des Vertrags und wird versioniert bestätigt.
(3) Die aktuelle Liste der genehmigten Sub-Auftragsverarbeiter ist unter selbstverwalten.com/sub-auftragsverarbeiter abrufbar. Das Verfahren für Änderungen, Information und begründeten Widerspruch richtet sich nach dem AVV. Angaben zu Drittlandübermittlungen, Verarbeitungskategorien und Schutzmechanismen ergeben sich aus AVV, Liste und Datenschutzerklärung.
(4) Vom Kunden selbst konfigurierte Empfänger, Konnektoren oder eigene KI-Schnittstellen werden auf Weisung des Kunden eingebunden. Der Kunde prüft vor der Aktivierung Rechtsgrundlage, Berechtigungen und datenschutzrechtliche Rollen.
§ 21 Mängelrechte für die digitale Dienstleistung
(1) Für einen verbraucherähnlichen Kunden gelten die gesetzlichen Rechte für digitale Produkte, insbesondere §§ 327 ff. BGB. Demnach muss die Plattform während der Bereitstellungsdauer den subjektiven und objektiven Anforderungen einschließlich Funktionalität, Kompatibilität, Kontinuität, Sicherheit und erforderlicher Aktualisierungen entsprechen.
(2) Es obliegt dem Kunden, Störungen möglichst genau und unverzüglich zu melden und bei der zumutbaren Fehleranalyse mitzuwirken. Unterbleibt eine Meldung, gehen gesetzliche Rechte nur verloren, soweit das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.
(3) Bei einem Mangel kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen, den Preis mindern, den Vertrag beenden und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Gesetzliche Beweislastregeln und Unabdingbarkeit bleiben unberührt.
(4) Soweit §§ 327 ff. BGB ausnahmsweise nicht anwendbar sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte für die jeweils einschlägigen Leistungselemente. Ein verschuldensunabhängiger Anspruch nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird gegenüber einem verbraucherähnlichen Kunden nicht ausgeschlossen.
§ 22 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer Garantie sowie in allen Fällen, in denen zwingendes Recht eine unbeschränkte Haftung vorsieht.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Ansprüche wegen Mängeln digitaler Produkte, Datenschutzverletzungen einschließlich Art. 82 DSGVO sowie Ansprüche auf Nacherfüllung und Beendigung werden dadurch nicht eingeschränkt.
(4) Bei Datenverlust umfasst der ersatzfähige Schaden insbesondere die erforderlichen und angemessenen Kosten der Wiederherstellung aus verfügbaren Sicherungen und Exporten. Ein Mitverschulden des Kunden kann nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt werden.
(5) Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 23 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB, die Rechte oder Pflichten des Kunden betreffen, werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(2) Ohne Zustimmung darf der Anbieter lediglich offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler berichtigen, Kontaktdaten aktualisieren oder rein klarstellende Änderungen vornehmen, die die Rechtsposition des Kunden nicht nachteilig verändern. Er informiert hierüber in Textform.
(3) Änderungen der Plattform richten sich ausschließlich nach § 12, Preisänderungen ausschließlich nach § 6 Abs. 5. Kann oder will der Anbieter den Vertrag zu unveränderten Bedingungen nicht fortführen, bleibt ihm die ordentliche Kündigung nach § 10 Abs. 5.
§ 24 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde verbraucherähnlich nach § 1 Abs. 3 und wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Widerrufsbelehrung zu.
(2) Soll die Plattform vor Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet werden, muss der Kunde ausdrücklich verlangen, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Bei einem entgeltlichen Vertrag kann im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
(3) Bei der fortlaufenden SaaS-Leistung erlischt das Widerrufsrecht nicht bereits mit der bloßen Freischaltung. Ein Erlöschen wegen vollständiger Leistung tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
(4) Wurde der Vertrag über die Online-Benutzeroberfläche geschlossen, kann der Widerruf während der Widerrufsfrist zusätzlich über die hervorgehoben und leicht zugänglich bereitgestellte Funktion „Vertrag widerrufen“ unter app.selbstverwalten.com/widerruf erklärt werden. Nach Eingabe der zur Identifizierung des Vertrags und zur Übersendung der Bestätigung erforderlichen Angaben kann die Erklärung über die Funktion „Widerruf bestätigen“ abgegeben werden. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe des Inhalts sowie des Datums und der Uhrzeit des Eingangs.
(5) Das Widerrufsrecht besteht auch für den Vertrag über die kostenlose Testphase. Da für die Testphase keine Zahlungen anfallen, ist im Widerrufsfall nichts zu erstatten und kein Wertersatz zu leisten.
§ 25 Empfehlungsprogramm
(1) Kunden können über einen persönlichen Empfehlungscode neue Kunden werben. Löst ein geworbener Kunde den Code bei der Registrierung ein und bezahlt nach Ablauf seiner Testphase seine erste Rechnung, erhalten Werber und Geworbener jeweils ein Guthaben in Höhe eines auf einen Monat normierten Rechnungsbetrags des Geworbenen, begrenzt auf höchstens 100 € je Seite. Das Guthaben wird automatisch mit den nächsten Rechnungen verrechnet; eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen.
(2) Je Kunde kann nur ein Empfehlungscode eingelöst werden; die Einlösung des eigenen Codes ist ausgeschlossen. Gutschriften dürfen bei nachgewiesenem Missbrauch, insbesondere Scheinregistrierungen oder Selbstwerbung über Zweitkonten, verweigert oder zurückgebucht werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits wirksam entstandene Gutschriften bleiben davon unberührt.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem verbraucherähnlichen Kunden gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, die ohne Rechtswahl anwendbar wären.
(2) Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird nur vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes erklärt wird.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der selbstverwalten SV GmbH, Hamburger Str. 3, 22952 Lütjensee, Deutschland, Telefon: 04154 7599931, E-Mail: kontakt@selbstverwalten.com, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem per Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Sie können den Widerruf während der Widerrufsfrist außerdem über die hervorgehoben und leicht zugänglich bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ unter app.selbstverwalten.com/widerruf erklären. Nach Betätigung der Funktion „Widerruf bestätigen“ erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung mit dem Inhalt sowie dem Datum und der Uhrzeit Ihres Widerrufs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; Ihnen entstehen wegen der Rückzahlung keine Entgelte.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrem Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz erfüllt sind.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
selbstverwalten SV GmbH
Hamburger Str. 3
22952 Lütjensee
Deutschland
E-Mail: kontakt@selbstverwalten.com
Telefon: 04154 7599931
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
Bestellt am (*): __________
Bezeichnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. des Objekts: __________
Name des/der Erklärenden: __________
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
(*) Unzutreffendes streichen.
Anlage 2 Kernfunktionen
Kernfunktionen im Sinne von § 12 sind die folgenden Module. Sie beschreiben den Leistungszweck, nicht die Umsetzung (Bildschirm, Ablauf, eingesetztes KI-Modell oder dessen Anbieter).
A. Selbstverwaltende Eigentümergemeinschaften, alle Tarife
- Objekt und Eigentümer: Stammdaten der Gemeinschaft, Einheiten mit Miteigentumsanteilen, Eigentümer je Einheit mit Historie der Eigentümerwechsel; Eigentümer und Beirat einladen und Rechte vergeben.
- Finanzen und Jahresabrechnung: Wirtschaftsplan mit Hausgeld-Sollstellung, Erfassung von Rechnungen und Buchungen, Entwicklung der Erhaltungsrücklage, Gesamt- und Einzelabrechnungen nach § 28 Abs. 2 WEG mit Vermögensbericht, Bescheinigung nach § 35a EStG je Eigentümer.
- Bankanbindung: Abruf der Kontoumsätze und Zuordnung zu Buchungen; Zahlungen vorbereiten und mit Freigabe bei der Bank ausführen.
- Versammlungen und Beschlüsse: Einladung mit Tagesordnung, Durchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridversammlung, Protokoll, Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, Umlaufbeschlüsse.
- Kommunikation: Nachrichten an die Gemeinschaft und an einzelne Eigentümer, Meldungen und Vorgänge.
- Dokumente: Ablage und Abruf der Unterlagen der Gemeinschaft mit Zugriffsrechten.
B. Zusätzlich in Tarifen mit KI-Funktionen
- KI-Assistent und Dokumentauswertung: Fragen zum Objekt und zum Wohnungseigentumsrecht im Chat mit Fundstellen; automatisches Auslesen von Rechnungen und der Teilungserklärung als Vorschlag zur Bestätigung. Ein bestimmtes KI-Modell oder ein bestimmter Anbieter ist nicht geschuldet.
C. Vermietete Wohnungen und Mietobjekte
- Objekt und Mietverhältnisse: Stammdaten der Wohnung bzw. des Mietobjekts, Mieter und Mietverträge.
- Mieten und Zahlungseingänge: Mietsoll, Abgleich der Zahlungseingänge und offene Posten.
- Betriebskostenabrechnung: Abrechnung der Betriebskosten gegenüber den Mietern.
- Dokumente: Ablage und Abruf der Unterlagen des Objekts.
D. Keine Kernfunktionen
Keine Kernfunktionen sind insbesondere Gestaltung, Navigation, Texte und Abläufe der Oberfläche; Auswahl, Anbieter und Version der KI-Modelle; das Regelwerk mit automatischen Prüfungen und Hinweisen; KI-Prüfungen, Fach-Assistenten, Vorschläge, Vorlagen und Musterbeschlüsse; Spracheingabe, Mitschrift, Push-Mitteilungen und die mobile App; Anbindungen an Drittsysteme. Der Datenexport nach § 14 ist vertraglich geschuldet, unabhängig von dieser Anlage.