WEG-Software im Überblick

WEG-Software für Eigentümer, die selbst verwalten

Die meiste WEG-Verwaltungssoftware ist für Hausverwaltungen mit hundert Objekten gebaut. Diese hier ist für die eine Gemeinschaft gebaut, die ihre Verwaltung selbst macht: Abrechnung, Beschlüsse, Versammlung und Belege in einem System.

Gebaut für Gemeinschaften, die keinen Verwalter finden oder keinen mehr wollen.

Umfang
Alle Pflichten

Abrechnung, Beschluss-Sammlung, Vermögensbericht, Fristen.

Zuschnitt
Eine WEG

Keine Mandantenverwaltung, keine Buchhalter-Oberfläche.

Einstieg
Aus Dokumenten

Stammdaten kommen aus Teilungserklärung und letzter Abrechnung.

Funktionsumfang

Was WEG-Software abdecken muss

Wer selbst verwaltet, übernimmt die Aufgaben einer Verwaltung vollständig. Diese sechs Bereiche muss eine Software dafür können, sonst bleibt Handarbeit übrig.

  1. 1

    Hausgeld und Jahresabrechnung

    Wirtschaftsplan, Sollstellung, Einzelabrechnungen und Vermögensbericht. Umlageschlüssel nach MEA, Fläche, Einheiten oder eigenen Werten.

  2. 2

    Bankkonto und Buchhaltung

    Das WEG-Konto wird angebunden, Umsätze kommen automatisch rein und werden auf Sachkonten gebucht. Doppelte Buchführung, ohne dass du sie lernen musst.

  3. 3

    Beschlüsse und Beschluss-Sammlung

    Jeder Beschluss bekommt eine Nummer und landet in der Sammlung, die seit 2020 Pflicht ist. Durchsuchbar statt Protokoll-Archäologie im Ordner.

  4. 4

    Eigentümerversammlung

    Einladung mit Tagesordnung, Vollmachten, Abstimmung in Präsenz, hybrid oder online. Das Protokoll entsteht während der Versammlung.

  5. 5

    Schäden, Angebote, Handwerker

    Eine Meldung wird zum Vorgang mit Stufen bis zur Abnahme. Firmen antworten per E-Mail direkt in den Vorgang, ohne Login.

  6. 6

    Dokumente und Fristen

    Teilungserklärung, Verträge, Rechnungen und Protokolle an einem Ort. Das Regelwerk erinnert an wiederkehrende Pflichten wie Prüfungen und Wartungen.

Wie es ohne Software läuft

Negativ formuliert, weil es der Realität entspricht: Tabellen, verstreute Mails und fehlende Übergaben – nicht als Empfehlung, sondern als Ausgangslage vieler Selbstverwalter.

  • Die Abrechnung entsteht in einer Excel-Datei, die nur einer versteht.
  • Beschlüsse liegen in alten Protokoll-PDFs, niemand findet den von 2019.
  • Beim Beiratswechsel wandert ein Karton Ordner in den nächsten Keller.

Was sich dadurch ändert

Die Abrechnung ist nachvollziehbar

Jede Zahl lässt sich bis zum Beleg zurückverfolgen, auch von Eigentümern, die nicht rechnen mögen.

Wissen bleibt in der WEG

Bei einem Wechsel im Beirat übergibt man einen Zugang, keinen Karton.

Fristen laufen nicht weg

Wiederkehrende Pflichten stehen auf einer Liste, statt in Erinnerungen einzelner Eigentümer.

Was das WEG-Gesetz verlangt

Die Jahresabrechnung besteht aus Gesamt- und Einzelabrechnungen, ergänzt um den Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG). Zur Zahlungspflicht wird sie erst durch den Beschluss der Versammlung (§ 28 Abs. 2 WEG).

Die Beschluss-Sammlung zu führen ist seit der WEG-Reform 2020 gesetzliche Pflicht (§ 24 Abs. 7 WEG); jeder Eigentümer hat ein Einsichtsrecht.

Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob eine externe Verwaltung bestellt ist oder die Gemeinschaft selbst verwaltet.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet – im Produkt siehst du dieselben Abläufe mit deinen echten Daten.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Software und Hausverwaltungssoftware?

Klassische Hausverwaltungssoftware ist für Profis gebaut, die viele Objekte parallel betreuen: Mandantenverwaltung, Massenläufe, Buchhalter-Oberflächen. WEG-Software für die Selbstverwaltung hat nur eine Gemeinschaft im Blick und muss von Menschen bedienbar sein, die das nebenbei machen. Der Funktionskern ist derselbe, der Zuschnitt nicht.

Braucht eine kleine WEG mit fünf Einheiten überhaupt Software?

Die gesetzlichen Pflichten hängen nicht an der Größe. Auch eine WEG mit fünf Einheiten braucht Jahresabrechnung, Beschluss-Sammlung und Vermögensbericht. Bei kleinen Gemeinschaften ist der Aufwand pro Person sogar höher, weil sich die Arbeit auf weniger Schultern verteilt.

Was kostet WEG-Software?

Bei uns richtet sich der Preis nach der Zahl der Einheiten, weil daran der Aufwand hängt. Die aktuellen Tarife stehen auf der Preisseite. Was deine WEG heute für die Verwaltung zahlt, rechnet der Kostencheck aus deiner letzten Jahresabrechnung aus.

Können wir von Excel-Tabellen und Papierordnern umsteigen?

Ja. Du lädst Teilungserklärung, letzte Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan hoch, die Stammdaten werden daraus vorgeschlagen und du prüfst sie. Eigentümer, Einheiten und Miteigentumsanteile musst du also nicht abtippen.

Müssen alle Eigentümer mitmachen?

Nein. Arbeiten muss nur, wer die Verwaltung übernimmt. Die anderen bekommen Lesezugriff und können Abrechnungen, Beschlüsse und Dokumente einsehen, wenn sie wollen. Wer lieber Papier bekommt, bekommt weiter Papier.

Ersetzt die Software den Verwalter?

Die Software ersetzt die Werkzeuge, nicht die Entscheidungen. Abrechnung, Fristen und Beschlussdokumentation übernimmt die Software; wer einlädt, verhandelt und die Gemeinschaft nach außen vertritt, bleibt eine Person aus der WEG.

Die Software an einer Demo-WEG ansehen

Wir gehen mit dir durch Abrechnung, Beschluss-Sammlung und Versammlung und schauen, ob das zu deiner Gemeinschaft passt.

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