Vermietete Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung vermieten, sauber abgerechnet

Sondereigentumsverwaltung für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst vermieten, und für Verwaltungen mit einzelnen Mandaten: Mietverhältnis, Bankkonto, Hausgeld und die Betriebskostenabrechnung für den Mieter in einem Objekt, getrennt von der Gemeinschaft.

Gebaut für die eine vermietete Wohnung, nicht für hundert Mandate.

Zuschnitt
Eine Wohnung

Eigenes Objekt mit eigenem Konto, auch ohne die WEG in der Software.

Kern
Hausgeld zerlegen

Umlagefähiger Anteil an den Mieter, Rücklage beim Eigentümer.

Ergebnis
Zwei Abrechnungen

Betriebskosten für den Mieter, Übersicht für den Eigentümer.

Ablauf

Ein Jahr mit einer vermieteten Wohnung

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Gegenüber: den Mieter und die Eigentümergemeinschaft. Die Software hält beide Seiten auseinander und bringt sie in der Abrechnung wieder zusammen.

  1. 1

    Wohnung anlegen

    Anschrift, Wohnung mit Fläche, Eigentümer und die Gemeinschaft dahinter mit Verwalter und Hausgeld. Fünf Schritte, kein Dokument nötig.

  2. 2

    Mietverhältnis führen

    Mieter, Beginn und Ende, Kaltmiete und Vorauszahlungen als Monatsbetrag ab Stichtag. Mieterwechsel und Erhöhungen bleiben nachvollziehbar.

  3. 3

    Bankkonto und Buchhaltung

    Das Konto der Wohnung wird angebunden. Mieteingang, Hausgeld und Reparaturen landen auf Sachkonten, getrennt in umlagefähig und nicht umlagefähig.

  4. 4

    Hausgeld richtig zerlegen

    Das Hausgeld an die Gemeinschaft wird in Betriebskosten-Anteil, Erhaltungsrücklage und sonstige Kosten geteilt. Nur der erste Teil geht an den Mieter weiter.

  5. 5

    Betriebskostenabrechnung für den Mieter

    Aus den umlagefähigen Kosten des Jahres und den geleisteten Vorauszahlungen entsteht die Abrechnung nach § 556 BGB, taggenau bei Ein- und Auszug, mit Ausweis nach § 35a EStG.

  6. 6

    Abrechnung für den Eigentümer

    Mieteinnahmen, Hausgeld, Kosten und Auszahlung in einer Übersicht je Zeitraum. Der Eigentümer sieht, was seine Wohnung eingebracht hat.

Wie es ohne Software läuft

Negativ formuliert, weil es der Realität entspricht: Tabellen, verstreute Mails und fehlende Übergaben – nicht als Empfehlung, sondern als Ausgangslage vieler Selbstverwalter.

  • Die Hausgeldabrechnung kommt als PDF, die Betriebskostenabrechnung für den Mieter entsteht daraus von Hand.
  • Miete, Hausgeld und Reparaturen laufen über das Privatkonto, am Jahresende sucht man die Belege zusammen.
  • Bei einem Mieterwechsel weiß niemand mehr, welche Vorauszahlung wann galt.

Was sich dadurch ändert

Der Mieter bekommt nur, was er tragen muss

Rücklage und Verwaltungskosten der Gemeinschaft bleiben beim Eigentümer, statt versehentlich in der Betriebskostenabrechnung zu landen.

Jede Zahl hat einen Beleg

Hausgeldabrechnung, Rechnungen und Kontoumsätze liegen beim Objekt, die Abrechnung verweist darauf.

Wechsel bleiben nachvollziehbar

Mieterwechsel, Mieterhöhung und Eigentümerwechsel sind mit Datum erfasst, die Abrechnung rechnet taggenau.

Was das Gesetz verlangt

Der Vermieter muss über Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen.

Umlagefähig sind nur die Kosten der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV). Erhaltungsrücklage, Instandhaltung und Verwaltungskosten der Gemeinschaft gehören nicht dazu, auch wenn sie im Hausgeld enthalten sind.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann der Mieter eine Steuerermäßigung geltend machen (§ 35a EStG); die Abrechnung sollte die Arbeitskosten ausweisen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet – im Produkt siehst du dieselben Abläufe mit deinen echten Daten.

Was ist Sondereigentumsverwaltung?

Die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung für ihren Eigentümer, getrennt von der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft. Dazu gehören Mietvertrag, Mieteingang, die Betriebskostenabrechnung an den Mieter und die Abrechnung gegenüber dem Eigentümer. Die Gemeinschaft rechnet nur mit dem Eigentümer ab, nicht mit seinem Mieter.

Wie kommen die Betriebskosten der WEG in die Abrechnung des Mieters?

Aus der Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft. Sie weist je Kostenart aus, was auf die Wohnung entfällt; davon dürfen nur die umlagefähigen Kosten nach Betriebskostenverordnung an den Mieter weitergegeben werden. Erhaltungsrücklage und Verwaltungskosten der Gemeinschaft trägt der Eigentümer.

Brauche ich dafür die WEG in derselben Software?

Nein. Die Wohnung wird als eigenes Objekt geführt, mit eigenem Bankkonto und eigener Buchhaltung. Liegt die Gemeinschaft ebenfalls bei uns, lässt sich die Wohnung mit ihr verbinden und die Kosten kommen direkt aus der Jahresabrechnung. Sonst legst du die Hausgeldabrechnung als Beleg ab.

Was kostet die Vermietung einer Wohnung über die Software?

Der Preis richtet sich wie bei einer Gemeinschaft nach der Zahl der Einheiten. Eine Wohnung mit Stellplatz ist eine Voll- und eine Nebeneinheit. Die aktuellen Tarife stehen auf der Preisseite.

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?

Die Wohnung wird für den neuen Eigentümer neu angelegt. Das bisherige Objekt bleibt mit seinen Abrechnungen bestehen, sodass der Voreigentümer seine Unterlagen behält und keine Zahl nachträglich verändert wird.

Die Wohnung in fünf Schritten anlegen

Anschrift, Wohnung, Eigentümer, Gemeinschaft und Mietverhältnis. Danach verbindest du das Bankkonto und legst die Hausgeldabrechnung ab.

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