# Sondereigentumsverwaltung: Aufgaben, Kosten und wann Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung selbst verwalten können

Was eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) für die vermietete Eigentumswohnung leistet, was sie 2026 kostet und wann Sie die Wohnung selbst verwalten können.

Quelle: https://selbstverwalten.com/blog/sondereigentumsverwaltung (selbstverwalten.com, veröffentlicht am 06.10.2026)

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Eine Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV, verwaltet eine einzelne vermietete Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers: Mietvertrag, Mieteingang, Betriebskostenabrechnung, Kontakt zum Mieter und Reparaturen in der Wohnung. Sie ist von der WEG-Verwaltung getrennt, die nur das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und für Ihren Mieter nicht zuständig ist. Nach der Verwalterentgeltstudie 2026 von IVD und BVI kostet eine SEV im Durchschnitt knapp 42 Euro brutto im Monat, wenn dieselbe Firma auch die Gemeinschaft verwaltet (Stand: Oktober 2026).

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Gegenüber: den Mieter und die Eigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaft schickt einmal im Jahr die Hausgeldabrechnung, der Mieter erwartet seine Betriebskostenabrechnung, und dazwischen liegt eine Frist, die nur für Sie läuft. Dieser Artikel zeigt, was eine Sondereigentumsverwaltung übernimmt, wie sie sich von WEG- und Mietverwaltung unterscheidet, was sie kostet, was in den Vertrag gehört und wann Sie die Wohnung gut selbst verwalten können.

## Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

**Sondereigentumsverwaltung (SEV):** Die Sondereigentumsverwaltung ist die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung, des Sondereigentums, im Auftrag ihres Eigentümers. Meist geht es um eine vermietete Wohnung: Die SEV führt das Mietverhältnis, überwacht die Miete, erstellt die Betriebskostenabrechnung und kümmert sich um Mängel in der Wohnung. Grundlage ist ein Vertrag mit dem Eigentümer und kein Beschluss der Gemeinschaft. Ein eigenes Gesetz für die SEV gibt es nicht.

Was genau zum Sondereigentum gehört und was zum gemeinschaftlichen Eigentum, ergibt sich aus dem Gesetz und der Teilungserklärung. Die Abgrenzung erklärt der Artikel [Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum](https://selbstverwalten.com/blog/sondereigentum-gemeinschaftseigentum-abgrenzung). Für die SEV zählt vor allem: Sie ist für die Wohnung und das Mietverhältnis zuständig, nicht für Dach, Fassade oder Treppenhaus.

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung vermieten, ohne die anderen Eigentümer zu fragen (§ 13 Abs. 1 WEG); Einschränkungen kann allenfalls die Gemeinschaftsordnung enthalten. Eine SEV ist deshalb freiwillig. Sie beauftragen sie, wenn Sie die Arbeit abgeben wollen. Wer diese Leistung gewerblich anbietet, braucht eine Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter, denn das Gesetz zählt die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte ausdrücklich dazu (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO).

## Sondereigentumsverwaltung, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung: der Unterschied

| | WEG-Verwaltung | Sondereigentumsverwaltung | Mietverwaltung |
|---|---|---|---|
| Was wird verwaltet? | Das gemeinschaftliche Eigentum der Eigentümergemeinschaft | Eine einzelne Eigentumswohnung | Ein ganzes vermietetes Haus |
| Auftraggeber | Gemeinschaft der Wohnungseigentümer | Eigentümer der Wohnung | Eigentümer des Hauses |
| Grundlage | Wohnungseigentumsgesetz und Bestellungsbeschluss | Vertrag mit dem Eigentümer | Vertrag mit dem Eigentümer |
| Gegenüber | Alle Eigentümer | Der Mieter der Wohnung und die Gemeinschaft | Alle Mieter des Hauses |
| Typische Abrechnung | Jahresabrechnung über das Hausgeld | Betriebskostenabrechnung für den Mieter, Abrechnung für den Eigentümer | Betriebskostenabrechnung für alle Mieter |

Die wichtigste Folge: Die WEG-Verwaltung ist für Ihren Mieter nicht zuständig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verwalter der Gemeinschaft nicht der Erfüllungsgehilfe des vermietenden Eigentümers bei dessen Betriebskostenabrechnung ist (Urteil vom 25. Januar 2017, VIII ZR 249/15). Was im Mietverhältnis schiefgeht, bleibt Ihr Risiko, auch wenn die Hausgeldabrechnung zu spät kam.

Oft bietet dieselbe Firma beide Leistungen an. Vertraglich sind es trotzdem zwei Aufträge mit zwei Auftraggebern: einmal die Gemeinschaft, einmal Sie. Gehört Ihnen ein ganzes Haus statt einer Wohnung, ist die Mietverwaltung das passende Modell. Wie sie funktioniert, beschreibt der Artikel über [Aufgaben und Kosten der Mietverwaltung](https://selbstverwalten.com/blog/mietverwaltung-aufgaben-kosten-selbst-verwalten).

## Welche Aufgaben übernimmt die Sondereigentumsverwaltung?

Den Umfang bestimmt der Vertrag. Üblich sind diese Aufgaben:

| Bereich | Aufgaben |
|---|---|
| Vermietung | Mieter suchen und prüfen, Mietvertrag, Übergabe und Abnahme mit Protokoll, Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen (§ 551 BGB) |
| Laufendes Mietverhältnis | Mieteingang überwachen, mahnen, Mieterhöhungen vorbereiten, Schriftverkehr mit dem Mieter |
| Geld und Abrechnung | Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen, Betriebskostenabrechnung für den Mieter, Abrechnung für den Eigentümer mit Einnahmen, Ausgaben und Auszahlung |
| Technik in der Wohnung | Mängelanzeigen bearbeiten, Handwerker für das Sondereigentum beauftragen, Geräte in der Wohnung warten lassen, etwa eine Gastherme |
| Verbindung zur Gemeinschaft | Hausgeldabrechnung prüfen, Schäden am Gemeinschaftseigentum melden, mit Vollmacht an der Eigentümerversammlung teilnehmen, Hausordnung an den Mieter weitergeben |

Für die Eigentümerversammlung braucht die SEV eine Vollmacht in Textform (§ 25 Abs. 3 WEG). Prüfen Sie vorher, ob Ihre Gemeinschaftsordnung den Kreis der möglichen Vertreter beschränkt. Weil Ihr Mieter Treppenhaus, Keller und Garten mitbenutzt, muss er außerdem die [Hausordnung der Gemeinschaft](https://selbstverwalten.com/blog/hausordnung-weg) kennen, am besten als Teil des Mietvertrags.

Auch Beschlüsse der Gemeinschaft können Ihr Mietverhältnis berühren. Erhaltungsmaßnahmen muss der Mieter dulden, wenn sie ihm rechtzeitig angekündigt wurden. Für Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, gilt eine Ankündigung in Textform spätestens drei Monate vor Beginn (§ 15 WEG).

## Von der Hausgeldabrechnung zur Betriebskostenabrechnung

Das Herzstück jeder SEV ist eine jährliche Übersetzungsarbeit. Die Gemeinschaft rechnet mit Ihnen das Hausgeld ab, und Sie rechnen mit dem Mieter die Betriebskosten ab. Beide Abrechnungen folgen verschiedenen Gesetzen:

- **Hausgeld** zahlen Sie als Eigentümer an die Gemeinschaft (§ 28 WEG). Es deckt alle Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums: Betriebskosten, Verwaltung, Instandhaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
- **Betriebskosten** trägt der Mieter, aber nur die, die der Mietvertrag nennt und die Betriebskostenverordnung erlaubt (§ 556 BGB).

Aus der Einzelabrechnung Ihrer Wohnung übernehmen Sie deshalb nur die umlagefähigen Positionen, etwa Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister, Reinigung und Versicherungen. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen bleiben bei Ihnen. Die Grundsteuer steht in keiner Hausgeldabrechnung, ist aber umlagefähig und kommt als eigene Zeile dazu. Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag dürfen Sie den Verteilerschlüssel der Gemeinschaft übernehmen (§ 556a Abs. 3 BGB). Die Einzelheiten mit Rechenbeispiel stehen im Artikel [Hausgeld auf Mieter umlegen](https://selbstverwalten.com/blog/hausgeld-auf-mieter-umlegen).

> **Die Frist läuft nur für Sie**
>
> Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst ist eine Nachforderung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Das gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn die Gemeinschaft ihre Jahresabrechnung noch nicht beschlossen hat (VIII ZR 249/15). Fordern Sie die Hausgeldabrechnung deshalb früh an und nutzen Sie notfalls Ihr Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen (§ 18 Abs. 4 WEG).

## Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?

Belastbare Zahlen zur SEV sind seltener als zur WEG-Verwaltung. Die aktuellen Erhebungen der Verwalterverbände zeigen dieses Bild (Stand: Oktober 2026):

| Quelle | Leistung | Ergebnis |
|---|---|---|
| [Verwalterentgeltstudie 2026 von IVD und BVI](https://ivd.net/bundesverband/immobilienverwaltung-wird-komplexer-und-ihre-verguetung-differenzierter/) | Sondereigentumsverwaltung, wenn dieselbe Firma die Gemeinschaft verwaltet | knapp 42 € brutto je Wohnung und Monat, rund 35 € netto |
| Verwalterentgeltstudie 2026 von IVD und BVI | Mietverwaltung, neue Verträge | 29,75 bis 41,65 € brutto je Einheit und Monat |
| [VDIV-Branchenbarometer 2026](https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalterverguetung) | WEG-Verwaltung in Gemeinschaften bis elf Einheiten, bestehende Verträge | 35,84 € netto je Einheit und Monat (Durchschnitt 2025) |

Dass es kaum eigene Zahlen gibt, hat einen Grund. Im VDIV-Branchenbarometer 2026 nennen zwei Drittel der befragten Verwaltungen die Sondereigentumsverwaltung als Tätigkeitsfeld, doch im Schnitt bringt sie nur 3,7 Prozent ihres Umsatzes. Der Verband beschreibt sie als Ergänzung zu bestehenden Verwaltungsmandaten mit hohem Koordinationsaufwand. Am einfachsten bekommen Sie eine SEV deshalb bei der Firma, die ohnehin Ihre Gemeinschaft verwaltet. Für eine Wohnung ohne diese Verbindung nennt die IVD-Studie keinen eigenen Durchschnitt. Holen Sie dann mehrere Angebote ein und achten Sie auf Mindestvergütungen. Wie die Kosten einer WEG-Verwaltung zustande kommen, zeigt der Artikel [Was kostet eine Hausverwaltung?](https://selbstverwalten.com/blog/hausverwaltung-kosten).

Für Vermieter einer einzelnen Wohnung summieren sich zwei Verwaltungen. Eine Beispielrechnung mit den Durchschnittswerten aus der Tabelle:

| Position | pro Jahr |
|---|---|
| Vergütung der WEG-Verwaltung für Ihre Wohnung, im Hausgeld enthalten: 35,84 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer × 12 | 512 € |
| Sondereigentumsverwaltung: 42 € brutto × 12 | 504 € |
| **Verwaltungskosten der Wohnung insgesamt** | **1.016 €** |

Neuvermietung, Mieterhöhungen oder die Begleitung von Baumaßnahmen in der Wohnung kosten in der Regel extra. Ihre echten Zahlen stehen im SEV-Vertrag und in der Einzelabrechnung der Gemeinschaft.

### Ist die Sondereigentumsverwaltung umlagefähig?

Nein. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Weder die Vergütung der SEV noch der Anteil an der WEG-Verwaltervergütung darf in die Betriebskostenabrechnung, auch nicht teilweise.

### Ist die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar?

Ja. Als Vermieter setzen Sie die Vergütung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an (§ 9 Abs. 1 EStG, Anlage V). Auch das Hausgeld zählt dazu, mit einer Ausnahme: Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird erst abziehbar, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Das hat der Bundesfinanzhof auch für das seit Dezember 2020 geltende Wohnungseigentumsrecht bestätigt (Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24). Mehr zur steuerlichen Seite der Hausgeldabrechnung steht im Artikel [Hausgeldabrechnung steuerlich absetzen](https://selbstverwalten.com/blog/hausgeldabrechnung-steuern-absetzen).

## Der Vertrag: Was in eine Sondereigentumsverwaltung gehört

Ein Muster ersetzt nicht den Blick auf Ihre Wohnung. Diese Punkte sollte jeder SEV-Vertrag klar regeln:

1. **Leistungsverzeichnis.** Welche Aufgaben sind in der Grundvergütung enthalten, welche kosten extra, und zu welchem Preis? Typische Sonderleistungen sind Neuvermietung, Mieterhöhung, Mahnverfahren und Baubegleitung.
2. **Vollmacht.** Darf die SEV Mietverträge abschließen und kündigen, klagen, Handwerker bis zu welchem Betrag beauftragen? Für die Eigentümerversammlung braucht sie eine gesonderte Vollmacht in Textform.
3. **Konten.** Die Miete gehört auf ein Konto, das auf Ihren Namen läuft. Die Kaution liegt getrennt davon.
4. **Fristen.** Bis wann liegt die Betriebskostenabrechnung beim Mieter? Ein Termin deutlich vor dem 31. Dezember gibt Puffer, falls die Hausgeldabrechnung spät kommt.
5. **Rechenschaft.** In welchem Rhythmus erhalten Sie eine Abrechnung mit Einnahmen, Ausgaben und Auszahlung, und stellt die SEV die Unterlagen für die Anlage V zusammen?
6. **Erlaubnis und Versicherung.** Lassen Sie sich die Erlaubnis nach § 34c GewO und die Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
7. **Laufzeit und Ende.** Kündigungsfrist, Übergabe von Unterlagen, Schlüsseln und Kaution. Herausgeben muss der Verwalter ohnehin alles, was er für Sie erhalten hat (§ 667 in Verbindung mit § 675 BGB).

## Sondereigentumsverwaltung selber machen: wann das gut geht

Eine einzelne Wohnung mit einem stabilen Mietverhältnis ist gut selbst zu verwalten. Die Arbeit konzentriert sich auf wenige Termine im Jahr:

| Wann | Was zu tun ist |
|---|---|
| Monatlich | Mieteingang prüfen, Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen |
| Nach Eingang der Hausgeldabrechnung | Einzelabrechnung in umlagefähig und nicht umlagefähig zerlegen, Grundsteuer ergänzen, Betriebskostenabrechnung erstellen, Vorauszahlung anpassen |
| Spätestens am 31. Dezember | Betriebskostenabrechnung des Vorjahres muss beim Mieter sein |
| Vor der Eigentümerversammlung | Einladung lesen und Beschlüsse prüfen, die den Mieter betreffen, etwa Hausordnung oder Baumaßnahmen |
| Zur Steuererklärung | Mieteinnahmen, Hausgeld ohne Rücklagenzuführung, Grundsteuer und Reparaturen für die Anlage V zusammenstellen |

Ob Sie selbst verwalten oder abgeben, hängt weniger an der Rechtslage als an Ihren Umständen:

| Spricht für Selbermachen | Spricht für eine SEV |
|---|---|
| Eine Wohnung, ein langjähriger Mieter | Mehrere Wohnungen in verschiedenen Häusern |
| Sie wohnen in der Nähe | Die Wohnung liegt weit entfernt |
| Sie lesen Abrechnungen gern genau | Abrechnungen und Fristen sind Ihnen eine Last |
| Feste Handwerker, die Sie direkt erreichen | Häufige Mieterwechsel oder ein schwieriges Mietverhältnis |

Ein Mittelweg ist auch hier vernünftig: Sie verwalten selbst und geben einzelne Aufgaben ab, etwa die Neuvermietung an einen Makler. Der planbare Teil, also Mieteingang, Abrechnung und Unterlagen, bleibt bei Ihnen.

> **Mit selbstverwalten.com**
>
> Wer die Wohnung selbst verwaltet, braucht vor allem eine saubere Trennung der Kosten. In [selbstverwalten.com](https://selbstverwalten.com/) legen Sie die vermietete Wohnung als eigenes Objekt an, mit Mietverhältnis, Vorauszahlungen und angebundenem Bankkonto. Das Hausgeld an die Gemeinschaft wird in Betriebskosten-Anteil, Erhaltungsrücklage und sonstige Kosten zerlegt. Nur der erste Teil landet in der Betriebskostenabrechnung für den Mieter, taggenau bei Ein- und Auszug und mit Ausweis nach § 35a EStG. Wie das im Einzelnen aussieht, zeigt die Seite zur [Sondereigentumsverwaltung](https://selbstverwalten.com/sondereigentumsverwaltung).

## Fazit

- Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um eine einzelne vermietete Eigentumswohnung und das Mietverhältnis. Die WEG-Verwaltung ist für Ihren Mieter nicht zuständig.
- Sie kostet laut IVD und BVI im Durchschnitt knapp 42 Euro brutto im Monat, wenn dieselbe Firma die Gemeinschaft verwaltet. Sonderleistungen kommen hinzu.
- Umlagefähig ist die Vergütung nicht, als Werbungskosten absetzbar schon.
- Kern der Arbeit ist die jährliche Übersetzung der Hausgeldabrechnung in die Betriebskostenabrechnung. Die Zwölf-Monats-Frist läuft für Sie, unabhängig vom Beschluss der Gemeinschaft.
- Eine Wohnung mit stabilem Mietverhältnis lässt sich gut selbst verwalten, wenn Konto, Belege und Termine geordnet sind.

## Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

### Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers, meist einer vermieteten. Dazu gehören Mietvertrag, Mieteingang, die Betriebskostenabrechnung für den Mieter und die Abrechnung gegenüber dem Eigentümer. Grundlage ist ein Vertrag mit dem Eigentümer, nicht ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

### Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?

Nach der Verwalterentgeltstudie 2026 von IVD und BVI im Durchschnitt knapp 42 Euro brutto je Wohnung und Monat, wenn dieselbe Firma auch die Eigentümergemeinschaft verwaltet. Das sind rund 500 Euro im Jahr. Sonderleistungen wie die Neuvermietung werden meist zusätzlich berechnet.

### Kann ich die Kosten der Sondereigentumsverwaltung auf den Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung keine Betriebskosten. Das gilt für die Vergütung der Sondereigentumsverwaltung ebenso wie für die Verwaltervergütung der Gemeinschaft, die im Hausgeld steckt.

### Ist die Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzbar?

Ja. Vermieter setzen die Vergütung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V an. Auch das Hausgeld zählt dazu. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird allerdings erst abziehbar, wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt.

### Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung verwaltet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft das gemeinschaftliche Eigentum, rechnet das Hausgeld ab und beruft die Eigentümerversammlung ein. Die Sondereigentumsverwaltung arbeitet im Auftrag eines einzelnen Eigentümers für dessen Wohnung und Mietverhältnis. Für den Mieter ist allein der Eigentümer oder seine Sondereigentumsverwaltung zuständig.

### Ist eine Sondereigentumsverwaltung Pflicht?

Nein. Kein Gesetz schreibt für eine vermietete Eigentumswohnung eine Verwaltung vor. Wer selbst verwaltet, trägt alle Vermieterpflichten persönlich, vor allem die fristgerechte Betriebskostenabrechnung. Eine Erlaubnis brauchen Sie für die eigene Wohnung nicht.

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Zitiervorschlag: „Sondereigentumsverwaltung: Aufgaben, Kosten und wann Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung selbst verwalten können“, selbstverwalten.com, Stand 06.10.2026: https://selbstverwalten.com/blog/sondereigentumsverwaltung
